Rürup-Rente bzw. Basisrente

Die Rüruprente – Steuerlich begünstigt


Steuerlich geförderte Altersvorsorge und Kapitalanlage

Die sog. Rürup-Rente oder Basisrente ist steuerlich begünstigt, da sie eine Absicherung auf Lebenszeit des Versicherungsnehmers (und ggf. Ehepartners oder Kindes) garantiert.

Für 2020 liegt der Höchstbetrag bei 90 Prozent der gezahlten Beiträge (von maximal 25.046 Euro jährlich bei Ledigen bzw. 50.092 Euro jährlich bei Verheirateten/eingetragenen Lebenspartnern).

Dies bedeutet, dass im Jahr 2020 maximal 22.541 Euro (45.082 Euro bei Verheirateten bzw. eingetragenen Lebenspartnern) als Sonderausgaben geltend gemacht werden können.

Bis zum Jahr 2025 steigt der Sonderausgabenabzug um jährlich zwei Prozentpunkte.

Entsprechend können dann im Jahr 2025 die vollen 100 Prozent der gezahlten Beiträge als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Die Basisrente beruht auf einem Rentenversicherungsvertrag, der in den Leistungskriterien und der steuerlichen Behandlung der gesetzlichen Rente entspricht.

Die Basisrente eignet sich demzufolge sehr für Selbstständige und Freiberufler, bzw. den Personengruppen, die keinen Zugang zur Riesterförderung haben. Ebenfalls Angestellte mit höherem zu versteuernden Einkommen profitieren von der Rüruprente.

Es bestehen allerdings von Gesellschaft und Tarif abhängig extreme Unterschiede hinsichtlich der zu erwartenden Rentenleistung und Performance des investierten Kapitals.

Wie auch bei der Riesterrente kommen als Investitionsmöglichkeit in Frage:

Sparpläne

Rentenversicherung (klassische Anlage des Geldes im Deckungsstock des Versicherers)

Fondsgebundene Rentenversicherung

Fondssparpläne

Es können Sicherungskonzepte eingebunden werden, die den Kapitalerhalt der eingezahlten Beiträge zum Rentenbeginn hin sicherstellen.


Eigenschaften der Rüruprente

Bei dieser Rentenart handelt es sich um eine so genannte Leibrente, die bestimmten Anforderungen unterliegt.

Sie kann nicht übertragen, beliehen oder verpfändet, nicht veräußert und nur eingeschränkt vererbt werden. Eine Kapitalauszahlung ist ebenfalls nicht möglich.

Die Basisrente ist Hartz IV sicher, eine Berufsunfähigkeitsversicherung und Hinterbliebenenschutz können integriert werden.

Die Rürup-Rente kann lediglich lebenslang ab dem 60 Lebensjahr monatlich ausgezahlt werden.

Damit konzentriert sich die Rürup-Rente auf ein Ziel: steuerlich begünstigt für das Alter vorzusorgen und ist, auch nach Steuern, sehr renditestark.

Es erfolgt während der Ansparphase keine Anrechnung des bereits eingezahlten Kapitals auf das ALG II. Ebenfalls ist die Rüruprente während der Ansparphase unpfändbar.

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Tipp zur Rürup-Rente für Selbstständige:

Selbstständige können mit kleineren monatlichen Beiträgen beginnen, um die laufenden Kosten geringer zu halten.

Zeichnet sich im laufenden Jahr eine positive Umsatz- und Gewinnentwicklung ab, können Sonderzahlungen in den Vertrag geleistet werden um weitere steuermindernde Effekte zu erzielen.

Basisversorgung als Baustein Ihrer Altersvorsorge

Gerade nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung oder anderen Versorgungswerken versicherte sollten die Basisrente als Grundstock für die eigene Altersvorsorge nutzen. Wer in jüngeren Jahren nicht entsprechend vorsorgt, hat mit zunehmendem Alter kaum eine Möglichkeit, mit geringeren Beiträgen eine adäquate Versorgung aufzubauen.