Kranken-Zusatzversicherung

Kranken-Zusatzversicherung


Zusatzversicherungen für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung

Es besteht für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung die Möglichkeit, Zusatzversicherungen als Ergänzung zum Standardtarif zur Leistungsverbesserung hinzu zu wählen.


Es gibt folgende Möglichkeiten

Durch entsprechende Zusatzversicherungen ist es für gesetzlich versicherte möglich, die Vorteile eines Privatpatienten zu erhalten.

So können Sie durch entsprechende Zusatzversicherungen die Vorteile einer privatärztlichen Behandlung im Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus geniessen.

Neben stationären Tarifen (Unterbringung im Krankenhaus) können Sie ebenfalls ambulante Zusatztarife nutzen:

Kostenübernahme bis zu 100% bei Zahnersatz

Erstattung für Brillen und Kontaktlinsen

Erstattung für Heil- und Hilfsmittel wie Massagen, Bäder, Krankengymnastik, etc.

Pflege- Zusatzversicherung

Generell gilt dabei, dass die Leistung aus der entsprechenden Zusatzversicherung nur dann erfolgt, wenn die GKV (gesetzliche Krankenversicherung) in Vorleistung gegangen ist.

Dabei darf die Leistung beider Versicherungen (privat + gesetzlich) zusammen maximal den tatsächlichen Kosten entsprechen.


Patient erster Klasse trotz gesetzlicher Krankenversicherung

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Die Notwendigkeit der privaten Zusatzvorsorge anhand der gesetzlichen Pflegeversicherung

Seit dem 01. Januar 2017 gelten die neuen fünf Pflegegrade 1 bis 5 (Pflegestärkungsgesetz) und lösen damit die bisherigen Pflegestufen 1 bis 3 ab. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht sowie Beispiele für die Notwendigkeit privater Zusatzvorsorge.

Durch das neue Recht erhalten alle Pflegebedürftigen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung, unabhängig davon, ob sie von körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen betroffen sind. Wer bereits nach altem Recht begutachtet und eingestuft war, ist zum 1. Januar 2017 automatisch auf seinen neuen Pflegegrad übergeleitet worden.


Hierzu ein kleines Rechenbeispiel für die Pflegegrade 2 und 4 bei stationärer Unterbringung*:

Die Heimkosten liegen bei einem Pflegegrad 2 bei ca. Euro 2.500,- pro Monat. Hiervon subtrahiert man die Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung von Euro 770,- pro Monat. Somit fehlen jeden Monat rund Euro 1.730,-.

Bei der Leistung im Pflegegrad 4 sieht es nicht besser aus: Die Heimkosten hier liegen bei ca. Euro 3.500,- pro Monat, die Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung betragen Euro 1.775,- pro Monat. Es entsteht eine Versorgungslücke von Euro 1.725,- pro Monat.

Diese Versorgungslücke muss durch eigene Ersparnisse oder durch den Verkauf einer eigenen Immobilie gedeckt werden. Reicht dies nicht aus, müssen die nächsten Familienangehörigen einspringen, die per Gesetz (§1601 BGB) dazu verpflichtet sind, für die pflegebedürftigen Angehörigen finanziell aufzukommen.

Wird Sozialhilfe beantragt, führt das Sozialamt eine Unterhaltsprüfung durch, bei welcher der Antragsteller und die Angehörigen 1. Grades die finanziellen Verhältnisse offen legen müssen. Um das eigene Vermögen und das der Angehörigen zu schützen, ist eine private Pflegeversicherung sinnvoll und nötig.